Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14, Ruprecht-Karls-Universitat Heidelberg (Institut fur deutsches und europaisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Europaisches Gesellschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Studienarbeit behandelt die Mobilitat von Gesellschaften im europaischen Binnenmarkt als eine der Grundvoraussetzung fu¨r die wirtschaftliche Integration in Europa. Mit der Verlegung ihres Standorts oder A¨nderung ihrer Rechtsform haben Unternehmen die Mo¨glichkeit, sich den o¨konomischen und gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen anzupassen. Durch diese Wahlfreiheit werden wohlfahrtssteigernde Effekte fu¨r den gesamten Wirtschaftsraum erwartet. Trotzdem ist die Sitzverlegung von Gesellschaften bislang nicht unionsweit harmonisiert worden. Das Projekt einer 14. gesellschaftsrechtlichen Richtlinie zur Sitzverlegung wurde bis heute nicht vollendet. Es steht deshalb kein einheitlicher, verla¨sslicher Rechtsrahmen zur Verfu¨gung.\n\nDen Unternehmen bleibt daher nur die Berufung auf die in den Europa¨ischen Vertra¨gen zugesicherte Niederlassungsfreiheit. Diese wird vom Europaischen Gerichtshof seit Jahrzehnten immer wieder gestarkt und durch Urteile konkretisiert. Doch die Rolle des „Ersatz-Gesetzgebers", die dem Gerichtshof damit zukommt, kann er nur bedingt erfu¨llen.\n\nDie vorliegende Arbeit beschaftigt sich mit der Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofes zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften, die mit dem Daily Mail Urteil aus dem Jahr 1988 begann und ihre neueste Wendung durch die Vale Entscheidung im Jahr 2012 erhielt. Die Arbeit untersucht und rekapituliert die Rechtsprechung des EuGH und beschreibt den dadurch entstandenden Rechtsrahmen. Die Ausarbeitung soll aufzeigen, dass trotz zahlreicher EuGH-Urteile zur grenzu¨berschreitenden Sitzverlegung von Gesellschaften auf diesem Gebiet la¨ngst keine umfassende Rechtssic